Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Arne Schültge



 

Prüfung Bauträgervertrag

Bauträgervertrag prüfen

Sie planen, eine Neubau-Eigentumswohnung oder ein neues Reihenhaus zu kaufen? Für solche Vorhaben hat sich in der Praxis ein besonderer Vertragstyp entwickelt: Der Bauträgervertrag. Hier baut ein Bauträger zunächst Wohnhäuser auf seinem eigenen Grundstück. Die Wohnungen oder Häuser werden aber häufig schon vor dem Baubeginn verkauft. Im Bauträgervertrag ist dann sowohl der Kaufvertrag für das Grundstück als auch der Bauvertrag für das Haus oder die Wohnung enthalten. Solche Verträge müssen zwingend von einem Notar beurkundet werden und sind sehr kompliziert gestaltet. Auch wenn ein Notar beteiligt ist, werden die Verträge in aller Regel von Bauträgern vorgegeben und entsprechend einseitig gestaltet.

Aufgrund der komplizierten Gestaltung der Verträge, des hohen wirtschaftlichen Wertes und des großen Wissensunterschieds zwischen Bauträger und Käufer halten wir eine rechtliche Beratung vor dem Vertragsschluss für absolut sinnvoll.

Unser Angebot zielt darauf ab, Ihnen als Käufer verständlich zu machen, an welchen Punkten Probleme auftauchen können und wie Sie hierauf gut reagieren können. Wir machen leider immer wieder die Erfahrung, dass Bauträger nicht bereit sind, überhaupt über gravierende Änderungen in Verträgen zu verhandeln. Viele Verbände oder Anwälte bieten eine reine Kontrolle von Vertragsunterlagen mit Änderungsvorschlägen an. Damit ist Ihnen aber nicht geholfen, wenn der Bauträger sich nicht auf die Änderungen einlässt.

Unser Angebot umfasst ebenfalls eine solche Vertragsprüfung, hört dort aber nicht auf. Wir bieten Ihnen zu unserem Festpreis ebenfalls die Möglichkeit einer Beratung zu allen rechtlichen Fragen zum Vertrag bis zum endgültigen Abschluss des Vertrags (oder bis zum Abbruch der Verhandlungen) an. Wenn der Bauträger sich also weigert, bestimmte Änderungen vorzunehmen, klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben und wo Probleme oder Risiken entstehen können. So können Sie selbst einschätzen, ob Sie den Vertrag an einer bestimmten Klausel scheitern lassen möchten.

Schnell

Senden Sie uns die Vertragsunterlagen einfach per E-Mail zu. Wir sichten die Unterlagen und melden uns bei Ihnen. In aller Regel erfolgt eine Bearbeitung innerhalb von vier Werktagen (Mo-Fr) nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Innerhalb dieser Frist erhalten Sie von uns entweder eine schriftliche Stellungnahme oder einen Termin für eine Beratung per Telefon – auf Wunsch nach Möglichkeit auch schneller!

Preiswert

Unsere Beratung bieten wir zu folgenden Festpreisen einschließlich Steuern und aller Nebenkosten an:

Prüfung Bauträgervertrag

einschließlich Beratung bis zum Vertragsschluss
nur 349,00 €

Bezahlen können Sie bequem per Rechnung nach dem Erhalt der Stellungnahme zu dem Vertrag.

Kompetent

Wir sind seit mehr als 18 Jahren speziell auf dem Gebiet des Bauträgerrechts tätig. Wir haben in den vergangenen Jahren bundesweit hunderte von Verträgen geprüft und Käufer über unser Büro und im Auftrag von Verbraucherzentralen beraten. Daneben sind wir regelmäßig im Arbeitskreis Bauträgerrecht des Deutschen Baugerichtstags tätig.

Was bieten wir Ihnen zu diesem Preis?

    • Wir sehen den Vertrag einschließlich Teilungserklärung, Grundlagenurkunde und weiterer Unterlagen durch und teilen Ihnen mit, ob Sie den Vertrag aus unserer Sicht in dieser Form unterschreiben können.
    • Wenn wir Lücken im Vertrag, nachteilige oder problematisch formulierte Klauseln finden, weisen wir Sie darauf hin und formulieren Änderungsvorschläge, die Sie an den Notar bzw. den Bauträger weiter geben können.
    • Daneben geben wir Ihnen allgemeine Hinweise, auf welche Punkte Sie bei der Abwicklung des Kaufs besonders achten sollten, damit Sie einen möglichen Streit mit dem Verkäufer vermeiden können.

Neben dieser ersten Vertragsprüfung und Beratung gehören zu unserem Paket folgende ergänzende Beratungsleistungen:

  • Klärung von Rückfragen, Rückmeldungen von dem Notar oder dem Bauträger
  • Beratung zu Rückfragen bis zum Vertragsschluss (oder bis zum Abbruch der Verhandlungen)

Was können wir zu diesem Preis nicht bieten?

Wir haben versucht, mit diesem Paket alle Leistungen zusammenzufassen, um in einem Großteil aller Fälle die auftauchenden Probleme, Fragen oder auch Missverständnisse aus dem Weg räumen zu können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu dem Festpreis keine Vertretung gegenüber Notaren oder Bauträgern oder sonstigen Personen anbieten können. Da wir über keine technische Ausbildung verfügen können wir auch keine Beratung anbieten, die über die rechtliche Bewertung hinausgeht. Insbesondere können wir die Qualität der Bauleistungen nicht kompetent bewerten.

Wie funktioniert die Abwicklung?

  • Wenn Sie uns mit der Prüfung Ihres Vertrags beauftragen möchten, senden Sie uns am Einfachsten die Vertragsunterlagen per Mail zu. Falls Sie konkrete Fragen haben, teilen Sie uns diese bitte auch per Mail mit. Falls es irgendwelche Besonderheiten gibt, die sich nicht aus den Vertragsunterlagen ergeben, teilen Sie uns diese bitte ebenfalls per Mail mit. Punkte, die wir nicht kennen können wir bei der Prüfung natürlich nicht berücksichtigen. Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit, ob Sie eine schriftliche Stellungnahme oder ein Beratungsgespräch wünschen.
  • Hierbei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Anfrage. Es entstehen weder Zahlungspflichten für Sie, noch eine Verpflichtung für uns, die Sache zu bearbeiten.
  • Wir sichten die Unterlagen zunächst und melden uns dann bei Ihnen. Sofern sich der Sachverhalt nicht für eine Beratung eignet, werden wir Ihnen dies mitteilen und eine Alternative vorschlagen.
  • Ansonsten werden wir Ihnen mitteilen, ob wir alle notwendigen Unterlagen haben und Ihnen mitteilen, bis wann wir Ihnen ein Ergebnis zusenden bzw. zu welchem Termin wir die Beratung durchführen können.
  • Mit der Benachrichtigung werden wir Ihnen alle notwendigen Informationen für den Beratungsvertrag zusenden.
  • Sie können dann mit diesen Informationen in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.
  • Wenn Sie uns hierauf den Beratungsauftrag bestätigen, kommt der Vertrag verbindlich zustande.
  • Anschließend übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu dem vereinbarten Termin oder wir rufen Sie für die Beratung an.
  • Nach der Vertragsprüfung senden wir Ihnen eine Rechnung zu.
  • Falls später Rückfragen auftauchen nehmen Sie am Einfachsten per E-Mail mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie dann im Rahmen der oben angeführten Bedingungen gerne per Mail oder per Telefon.
Wir hatten in den vergangenen Wochen leider mehrfach technische Probleme mit dem Formular. Wenn dieses nicht einwandfrei funktioniert, können Sie uns Anfragen natürlich auch gerne per E-Mail (rechtsanwalt@schueltge.de) zusenden.

    Ich poste und bewerte sonst nie. Aber dieser Rechtsanwalt ist einfach klasse! Unseren Immobilienkaufvertrag hat er binnen 24h nach Erstkontakt geprüft,weil wir nur noch wenige Tage Zeit hatten. Erst alle individuellen Fragen beantwortet, dann den Vertrag verständlich in seinen Einzelteilen erklärt und im Vertrag konkrete Ergänzungen formuliert, die zu unserem Nachteil vom Notar nicht berücksichtigt wurden. Der Notar hat alles kommentarlos so übernommen. Klasse, alles für 99€! Absolut zu empfehlen! Vielen Dank!!!

    Juliane Jensen Avatar Juliane Jensen
    14. Dezember 2019

    Herr Schültge hat den Kaufvertrag für unser Haus geprüft. Herr Schültge hat alle unsere Fragen sehr verständlich erklärt und wir konnten den Vertrag beruhigt unterschreiben!

    Peter Braser Avatar Peter Braser
    20. August 2018

    Wir haben von Herrn Schültge einen Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie prüfen lassen und sind restlos begeistert. Wir haben nicht mit so einer ausführlichen Stellungnahme gerechnet. Er ist auf alle Fragen eingegangen, hat sogar Änderungsvorschläge mit dazu geschrieben und alles verständlich erklärt, um was es in den Absätzen geht. Eine tolle Leistung und absolut weiterzuempfehlen. Als Laie hat man hier einiges dazu gelernt. Jetzt können wir einige Absätze ergänzen lassen und ruhigen Gewissens beim Notar unterschreiben. Vielen Dank dafür.

    i Eichi Avatar i Eichi
    31. März 2022