Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag zum Festpreis! Schnell - günstig - kompetent!
Wir prüfen Ihren Bauträgervertrag zum Festpreis! Schnell - günstig - kompetent!
Ersteinschätzung zu Maklerprovisionen
10 Punkte
die Sie zu dem Kaufvertrag für Ihr Haus oder Ihre Wohnung wissen sollten!
Wir haben für Sie die Punkte zusammengestellt, die in unseren Beratungen immer wieder auftauchen!
KANZLEI
Sie suchen einen Anwalt für Bankrecht, Immobilienrecht oder Baurecht? Wir sind auf diese Bereiche spezialisiert
Insbesondere bieten wir folgende Leistungen:
- Wir prüfen Kaufverträge für Immobilien für Käufer und Verkäufer – zum günstigen Festpreis
- Wir prüfen Bauträgerverträge – zum günstigen Festpreis
- Wir prüfen, ob Sie bei einem Hauskauf ein Maklerhonorar (Provision oder Courtage) zahlen müssen – kostenlose Ersteinschätzung
- Wir prüfen, ob Sie Ihren Kredit ohne Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung tilgen können – kostenlose Ersteinschätzung
- Wir prüfen, ob Ihnen Ihre Bank unzulässige Gebühren erstatten muss – kostenlose Ersteinschätzung
Bitte beachten Sie, dass wir abgesehen von diesen Bereichen aktuell aufgrund einer hohen Auslastung keine neuen Mandate bearbeiten können.
Unser Anliegen ist es, für Mandanten transparent und verständlich Lösungen zu erarbeiten. In vielen Fällen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung an. So können Sie vorab risikolos Chancen und Risiken abwägen, bevor Sie die Entscheidung treffen, ob Sie uns kostenpflichtig beauftragen möchten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben übernehmen wir auch gerne für Sie die Anfrage, ob diese die anfallenden Kosten übernimmt.
Sie sind sich nicht sicher, ob wir der richtige Ansprechpartner für Sie sind? Melden Sie sich einfach per E-Mail und beschreiben Sie Ihr Anliegen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
TEAM
Rechtsanwalt Arne Schültge ist seit dem Jahr 2006 als Rechtsanwalt tätig. Seit Beginn an hat sich Rechtsanwalt Arne Schültge auf die Arbeit im Bereich des Immobilienrechts und des Baurechts spezialisiert. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Beratung und Vertretung von privaten Bauherren und Immobilienkäufern sowie Eigentümern von Häusern und Wohnungen einschließlich Eigentümergemeinschaften.
Neben seiner Arbeit als Rechtsanwalt hat Rechtsanwalt Arne Schültge jahrelang Spezialberatungen zum Baurecht für die Verbraucherzentrale Bremen angeboten. Ebenso hat er für die Verbraucherzentrale hunderte Immobilienkaufverträge, Bauverträge und Bauträgerverträge geprüft. Den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Rechtsanwalt Arne Schültge mehrere Jahre zu Fragen des Bauvertragsrechts beraten.
Rechtsanwalt Arne Schültge ist Mitglied des Deutschen Baugerichtstags.
Seit dem Jahr 2013 ist Rechtsanwalt Arne Schültge ebenfalls im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Auch in diesem Bereich hat Herr Rechtsanwalt Arne Schültge für die Verbraucherzentrale Bremen zahlreiche Beratungen durchgeführt. Daneben hat er für die Verbraucherzentrale Bremen hunderte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen geprüft.
Aufgrund seiner nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrung ist Rechtsanwalt Arne Schültge berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.
Rechtsanwalt Arne Schültge ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins.
RECHTSGEBIETE
Baurecht und Immobilienrecht
Unsere Angebote richten sich insbesondere an private Bauherren und Immobilieneigentümer sowie an Eigentümergemeinschaften. Unser Ziel dabei ist es, Sie umfassend von der Planung an über den Bau oder Kauf bis zur Nutzung oder auch zum Verkauf zu betreuen.
Ein Schwerpunkt unseres Angebots liegt in der Beratung vor dem Kauf einer Immobilie. Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass sich viele typische Streitpunkte durch eine gute Vertragsgestaltung und eine Beratung im Vorfeld vermeiden lassen. Aus diesem Grund bieten wir eine Prüfung von Immobilienkaufverträgen und Bauträgerverträgen zu günstigen Pauschalpreisen an. Wir erklären Ihnen wichtige Vertragsklauseln und geben Ihnen Hinweise, an welchen Stellen Sie besonders aufpassen müssen, um sicher zu Ihrer Immobilie zu kommen.
Wenn es zu Streit bzw. zu Problemen kommt, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte an.
Bei dem Erwerb von einem Bauträger beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei Streitigkeiten um Mängel am Sondereigentum und am Gemeinschaftseigentum, um Ratenzahlungen und insbesondere auch bei Problemen mit der Auflassung bzw. Übereignung. Bei Fragen rund um Mängel am Gemeinschaftseigentum oder zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums beraten und vertreten wir sowohl einzelne Eigentümer als auch Eigentümergemeinschaften.
Damit wir Ihnen ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Sicherheit bieten können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung an: Senden Sie uns einfach (an einfachsten per Mail) Ihre Unterlagen und eine kurze Schilderung Ihres Anliegens zu. Wir sichten und bewerten die Unterlagen. Anschließend geben wir Ihnen eine erste Einschätzung der Sache. Wir teilen Ihnen mit, ob wir überhaupt rechtlich durchsetzbare Ansprüche sehen und welche Schritte wir zur Durchsetzung empfehlen. Ebenso teilen wir Ihnen mit, welche Kosten bei einer Beratung oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung für Sie entstehen können. Daneben teilen wir Ihnen mit, welche Chancen und Risiken wir bei der Durchsetzung Ihrer Rechte sehen. Für diese Einschätzung entstehen für Sie keinerlei Kosten und Sie verpflichten sich auch zu keiner weiteren Beauftragung. Sie können dann anschließend in Ruhe entscheiden, welcher Weg für Sie der wirtschaftlich sinnvollste ist.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit. Wir prüfen dann gerne für Sie, ob die Versicherung Kosten übernehmen muss und wir übernehmen auch gerne die Kommunikation mit der Versicherung für Sie.
Wir weisen aber darauf hin, dass bei Streitigkeiten rund um den Neubau von Immobilien in aller Regel kein Versicherungsschutz in einer Rechtsschutzversicherung besteht.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten und vertreten wir insbesondere Darlehensnehmer bei Problemen mit Immobiliendarlehen.
Bei diesen Verträgen gibt es regelmäßig Streit um Gebühren, Restschuldversicherungen oder um die Bedingungen der Rückzahlung, insbesondere um Nichtabnahme- oder Vorfälligkeitsentschädigungen. Wir haben in den vergangenen Jahren hunderte von Darlehensverträgen ausgewertet und dabei festgestellt, dass in einer Vielzahl der Verträge unzulässige und damit unwirksame Regeln enthalten sind. Dies kann sich für Sie als sehr positiv herausstellen: Je nach Art des Fehlers können Sie einen Vertrag noch nach Jahren widerrufen, Ihnen steht ein sofortigen Kündigungsrecht zu oder Sie müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
In diesem Bereich bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Senden Sie uns einfach Ihre Vertragsunterlagen zu und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen die Vertragsunterlagen und teilen Ihnen mit, welche Möglichkeiten wir sehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ebenso teilen wir Ihnen mit, welche Kosten bei einer Beratung oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung für Sie entstehen können. Daneben teilen wir Ihnen mit, welche Chancen und Risiken wir bei der Durchsetzung Ihrer Rechte sehen. Für diese Einschätzung entstehen für Sie keinerlei Kosten und Sie verpflichten sich auch zu keiner weiteren Beauftragung. Sie können dann anschließend in Ruhe entscheiden, welcher Weg für Sie der wirtschaftlich sinnvollste ist.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit. Wir prüfen dann gerne für Sie, ob die Versicherung Kosten übernehmen muss und wir übernehmen auch gerne die Kommunikation mit der Versicherung für Sie.