Geld weg durch Online-Banking-Betrug?
Ihr Fachanwalt für Bankrecht hilft bei Phishing & unautorisierten Zahlungen
Haben Betrüger Ihr Konto leergeräumt? Ob durch Phishing-Mails, SMS (Smishing), Betrüger-Anrufe (Spoofing) oder manipulierte Banking-Apps – der Schock ist groß. Noch größer ist oft die Enttäuschung, wenn die Bank die Erstattung verweigert und Ihnen „grobe Fahrlässigkeit“ vorwirft.
Geben Sie sich nicht mit der Ablehnung Ihrer Bank zufrieden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kenne ich die Taktiken der Banken und die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu § 675u BGB. In vielen Fällen muss die Bank den Schaden ersetzen.
Die 3 größten Irrtümer
Irrtum 1: „Sie haben die TAN selbst freigegeben, also haften Sie.“
Die Realität: Nur weil eine Autorisierung technisch stattgefunden hat, heißt das nicht, dass sie rechtlich wirksam war. Wenn Sie zum Beispiel eine TAN eingeben und davon ausgehen, dass dies notwendig ist, um eine Sicherheitssoftware freizuschalten, stellt dies keine Autorisierung einer Zahlung dar, von der Sie gar nichts wissen.
Irrtum 2: „Das war grobe Fahrlässigkeit.“
Die Realität: Die Hürden für „grobe Fahrlässigkeit“ sind beim Online-Banking sehr hoch. Ein einfacher Fehler reicht nicht aus, damit die Bank die Erstattung verweigern darf. Viele Phishing-Systeme sind heute so perfekt, dass selbst vorsichtige Nutzer getäuscht werden. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet:
Es werden nahe liegende Überlegungen außer acht gelassen, die eigentlich jedem einleuchten müssen.
Dies ist eine hohe Hürde. Eine leichte Fahrlässigkeit reicht nicht aus, um Ansprüche auszuschließen.
Irrtum 3: „Wir können nichts mehr tun, das Geld ist im Ausland.“
Die Realität: Wo das Geld ist, spielt für Ihren Erstattungsanspruch gegen die Bank nach § 675u BGB oft gar keine Rolle. Die Bank schuldet Ihnen die Wiedergutschrift des Betrages.
Mein Angebot: Die Erstprüfung zum Festpreis
Bevor Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung gegenüber der Bank beauftragen, ist es sinnvoll, die Erfolgsaussichten und Risiken zu prüfen.
Ich biete geschädigten Bankkunden eine strukturierte Erstprüfung zum Festpreis von 119,00 € an.
Die Prüfung umfasst:
- Sichtung Ihrer Unterlagen (Ablehnungsschreiben der Bank, Schilderung des Vorfalls).
- Rechtliche Einschätzung: Wie stehen Ihre Chancen auf eine Rückerstattung?
- Strategie-Empfehlung: Wie fordern wir Ihr Geld am effektivsten zurück?
- Rechtsschutzversicherung: Klärung der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.
Die Vergütung für die Erstprüfung wird bei Mandatserteilung gemäß RVG angerechnet.
Kontaktaufnahme
Jetzt Fall unverbindlich anfragen! Sie können die Unterlagen per E-Mail übersenden oder das Kontaktformular nutzen.
Die Bearbeitung ist auch ohne Kanzleibesuch möglich.