Räumungsklage in Bremen – Durchsetzung der Kündigung
Was kann ich tun, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht?
Wurde das Mietverhältnis wirksam gekündigt und der Mieter bleibt dennoch in der Wohnung, ist eine eigenmächtige Räumung unzulässig. Der Austausch von Schlössern oder die Entfernung von Gegenständen stellt eine verbotene Eigenmacht dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In dieser Situation bleibt nur der gerichtliche Weg: die Räumungsklage. Zuständig für Wohnungen in Bremen ist das Amtsgericht Bremen.
Voraussetzungen der Räumungsklage
Vor Einreichung der Klage müssen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Wirksame Kündigung (fristlos und/oder ordentlich)
- Ordnungsgemäßer Zugang der Kündigung (bei allen Mietern)
- Ablauf der gesetzten Frist
- Kein wirksamer Widerspruch oder Heilungstatbestand
- Ggf. Berücksichtigung einer Schonfristzahlung (bei Wohnraum)
- Fehler in der Kündigung führen häufig dazu, dass das Verfahren verzögert oder die Klage abgewiesen wird.
Ablauf einer Räumungsklage in Bremen
1. Einreichung der Klage
Die Klage wird beim Amtsgericht Bremen eingereicht.
Dem Gericht sollten insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt werden können:
- Mietvertrag
- Kündigungsschreiben
- Zustellnachweis
- Zahlungsübersicht
- ggf. Schriftverkehr
Das Gericht stellt die Klage dem Mieter zu und setzt eine Frist zur Verteidigungsanzeige.
2. Schriftliches Vorverfahren oder Termin
Je nach Verteidigungsverhalten des Mieters kann das Verfahren zunächst schriftlich geführt oder direkt ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden.
Typische Einwendungen des Mieters sind:
- Behauptete Mietminderung
- Bestreiten des Zahlungsrückstands
- Schonfristzahlung
- Härteeinwand (§ 574 BGB bei Wohnraum)
3. Urteil und Räumungstitel
Gibt das Gericht der Klage statt, erhält der Vermieter ein Räumungsurteil. Dieses stellt den sogenannten Räumungstitel dar. Erst auf Grundlage dieses Titels kann die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen.
Dauer und Kosten einer Räumungsklage
Die Dauer hängt vom Einzelfall und der Auslastung des Gerichts ab. In der Praxis ist bei streitiger Verteidigung häufig mit mehreren Monaten zu rechnen.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der regelmäßig der Jahresmiete entspricht. Neben den Gerichtskosten fallen Anwaltskosten an. Bei Obsiegen sind diese grundsätzlich vom Mieter zu erstatten, wobei das Ausfallrisiko berücksichtigt werden sollte.
Eine wirtschaftliche Vorprüfung ist daher sinnvoll.
Vertretung von Vermietern bei Räumungsklagen in Bremen
Ich vertrete Vermieter bei:
- Prüfung der Erfolgsaussichten einer Räumungsklage
- Einreichung und Durchführung des Klageverfahrens
- Abwehr typischer Mieter-Einwendungen
- Durchsetzung des Räumungstitels
- Koordination mit dem Gerichtsvollzieher
Ziel ist eine zügige und wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wirtschaftliche Erstprüfung – Festpreis
Vor Einreichung einer Räumungsklage sollte geprüft werden:
- Ist die Kündigung rechtlich tragfähig?
- Besteht ein realistisches Ausfallrisiko?
- Ist eine außergerichtliche Lösung noch möglich?
- Ist eine Kombination mit Zahlungsansprüchen sinnvoll?
Ich biete hierfür eine strukturierte Erstprüfung zu einem Festpreis von 119,00 € an.
Die Vergütung wird gemäß RVG bei Mandatserteilung angerechnet.
Kontaktaufnahme
Wenn Ihr Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, sollte zeitnah geprüft werden, wie weiter vorzugehen ist.
Sie können die relevanten Unterlagen per E-Mail übermitteln oder das Kontaktformular nutzen.