Wer eine Eigentumswohnung vom Bauträger kauft, muss oft Vertragsbedingungen akzeptieren, die praktisch einseitig vom Bauträger gestellt werden. In fast jedem Bauträgervertrag finden sich sogenannte Änderungsvollmachten. Diese erlauben es dem Bauträger, die Teilungserklärung auch nach dem Notartermin noch einseitig zu ändern. Doch Vorsicht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieser Praxis mit seinem aktuellen Urteil vom 23.01.2026 (Az….